Anhängerkupplung: Eintragung, Auflastung, Strassenverkehrsamt, Schweiz

  • Liebe CRV-Fahrerinnen und Fahrer


    Obschon die meisten unter euch in Deutschland wohnhaft sind, erlaube ich mir hier eine Frage zu stellen, die mit den schweizerischen Eigenheiten zu tun hat.


    Ich fahre einen 2.2 Diesel CRV, Elegance, Automat. Ich bin Musiker und kann nun für meine Band einen Kofferanhänger von WM Meyer sehr güstig kaufen. Der Anhänger ist doppelachsig, mit Bremse, 4 Meter lang, Leergewicht 780 KG und kann bis max. 2.5 T, beladen werden. Ich besitze den Führerausweis mit Kat. BE.


    Nun wollte ich bei meinem Händler die Anhängerkupplung anbauen lassen, samt Ölkühler für die Eintragung der 2 T Zuggewicht, wie bei euch in D; die Anhängerkupplung von Grossmann. Mein Händler hätte die Teile bei Grossmann eingekauft und eingebaut.


    Nun wurde mir seitens Händler mitgeteilt, dass in der Schweiz die Auflastung auf 2T Zuggewicht nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden kann. Da der Automat wegen dem Getriebe auf 1500 KG limitiert ist (Handschaltung 2000 KG), ist eine Fahr-Bewilligung in der Schweiz nur mit Einzelabnahme möglich, was irrsinnig teuer wäre. Faktisch erlischt beim Einbau des Ölkühlers die Fahrbewilligung.... ?(


    Meine Frage an euch, vor allem an etwaige CH Fahrer: stimmt die Angabe meines Händlers wirklich? Wie kann ein Ölkühler, der gar nichts mit Rahmen, Fahrwerk, Bremsen, etc. zu tun hat, einer Auflastung im Weg stehen, wenn der gleiche Wagen ohne Automat 2 T ziehen darf? 8|


    Ich werde das Strassenverkehrsamt dazu noch befragen; konnte aber gestern telefonisch zu keinem Techniker mehr durchdringen. ..


    Wäre um Hinweise oder Erfahrungen eurerseits sehr dankbar! :rolleyes:


    Veielen Dank!

    Honda CR-V RE6, 2.2 iD-TEC, 5-Gang Automatik, Elegance

  • AFAIK ist das auch in Deutschland so, weil das Automatik-Getriebe mit 2 Tonnen Hängerlast anschienend thermisch überlastet wäre. Mein 2,2 Liter Diesel (AKH ab Werk) mit manueller Schaltung hat 2.000 kg horizontale Zuglast bei 100 kg vertikaler Kupplungslast eingetragen (wobei ich die Zuglast nie in Anspruch nehme, weil ich nur den Fahrradträger auf der AHK befördere - mit 2 E-Bikes sind aber 100 kg kein Fehler, da jedes gut 25 kg wiegt und der Träger selbst auch geschätzte 15 - 20 kg).

    Grüße vom Goldwing
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    ehemals: CR-V 2,2 Ltr. i-DTEC Exe, EZ 04/2014
    schwarz, Leder dunkelgrau, Schaltung, HDD-Navi,
    abnehmbare AHK, Standheizung, Dachspoiler usw,

    verkauft: 09/2022

  • Danke Goldwing. Aber dir Grossmann AHK die mit Ölkühler montiert wird, soll doch anscheinend eine Betriebserlaubnis bei 2T erhalten?


    Auch ich werde die 2T wohl kaum je nutzen. Aber die 1500 KG doch wohl überschreiten. Ich rechne mit ca. 1700 KG Gesamtgewicht.....

    Honda CR-V RE6, 2.2 iD-TEC, 5-Gang Automatik, Elegance

    2 Mal editiert, zuletzt von Hondaholic ()

  • Nun wurde mir seitens Händler mitgeteilt, dass in der Schweiz die Auflastung auf 2T Zuggewicht nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden kann

    Diese Diskussion hatte ich mit meinem HH auch schon. Der hat mir das selbe gesagt. Da ich einen geschalteten fahre, habe ich mich auch nicht weiter mit diesem Thema befasst. Mit meinem ziehe ich regelmässig einen 2t WW oder auch den Fahrradträger mit zwei eMTB mit 59 Kg auf der AHK.