Muss hier zu diesem Thema nochmal was los werden bzw. in die Runde fragen.
Zunächst gibt es einen neuen Honda-Händler nebst Vertragswerkstatt in Bamberg, gleiche Lokation wie der in Insolvenz gegangene Vorgänger.
Ich befürchte jetzt, dass sich meine Garantieansprüche in Luft aufgelöst haben könnten ...............
Für meine beiden Fahrzeuge gibt es wie gesagt eine Anschlussgarantie, die für den CR-V ist schon seit Juli 2018 aktiv ist - hoffentlich ist sie das auch, die für den Jazz greift im Normalfall ab Dezember 2019.
Jetzt habe ich beim Stöbern auf dem Garantieantrag jedoch folgenden Passus entdeckt:
Alleiniger Vertragspartner des Käufers (Garantienehmer - das bin ich) ist der garantievergebende Verkäufer (Garantiegeber - das war die alte Firma, die es nicht mehr gibt).
Und nun bin ich gespannt, ob meine bezahlte Garantie noch Bestand hat oder ob das Insolvenzmasse geworden ist.
Oder aber das neue Unternehmen hat solche Verträge vom alten übernommen ?