Sehe ich absolut so wie Heinz, wie bereits gestern erwähnt.
Die Werksgarantie beginnt doch mit dem Tag der Erstzulassung und endet drei Jahre später, egal ob das Auto in diesem Zeitraum nur beim Händler rumsteht oder drei mal auf neue Käufer zugelassen wird.
Sonst kannst dir ja theoretisch ein Auto mit Tageszulassung kaufen, stellst das 5 Jahre in eine Scheune um es dann zu veräußern; und erst dann soll für den Erwerber die Werksgarantie anlaufen ? Sorry, das kann ich nicht glauben.
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Exakt so ist es. Wenn das bei einem Vertrsgshändler passiert, geht vielleicht noch was. Bei 2 verschiedenen Händlern bin ich da eher pessimistisch. Wenn der Verkäufer die Werksgarantie nicht vertraglich zugesichert hat, Hmm. Vielleicht ein Fall für einen RA oder der örtliche Hondahändler ist kreativ und kulant, was man nicht erwarten kann.
Anders ist es, wenn der Verkäufer eine erste Inspektion bescheinigt, die wäre dann ja nur früher gemacht. Ich nehme aber an, der Verkäufer ist kein Hondahändler... -
Die Werksgarantie startet mit Erstzulassung des Fahrzeuges.
Wenn der Händler zur Übergabe eine B Inspektion gemacht hat, dann muss man nach einem Jahr ODER nach 20.000km zur nächsten Inspektion.
Hat er keine B Inspektionen gemacht zählt die Erstzulassung bzw. Die letzte B Wartung. (Kann ja auch schon länger als ein Jahr stehen). -
Ich habe noch mal den Honda Händler kontaktiert und es hat sich nun alles endgültig geklärt.
Bei der Übergabe, laut Service-Nachweis, wurde ordnungsgemäß eine B Inspektion durchgeführt, somit wie der Roy
schon geschrieben hat, ist die nächste Inspektion in einem Jahr nach der Übergabe fällig.
Danke für Antworten und allseits Gute Fahrt!