shit happens

  • unfall-frei bedeutet ohne Eingriff ins Gefüge.
    Bedeutet:
    Schraubbare Teile wurden getauscht, alles andere bleibt unberührt---keine merkantile Wertminderung
    alles andere wird getauscht ------merkantile Wertminderung!!!


    Im Gutachten sollte darauf Rücksicht genommen werden. Stichwort hier: Wertminderung gerechnet nach Halbgewachs!!

  • das verstehe ich aber anders:


    "Was ist ein relevanter Unfallschaden?
    Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
    Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderungführen kann."

  • das verstehe ich aber anders:
    "Was ist ein relevanter Unfallschaden?
    Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
    Wann genau es sich um einen Unfallwagen handelt, hängt also davon ab, ob ein Unfallschaden als unüblich angesehen wird oder nicht. Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderungführen kann."

    So sehe ich das auch. Egal wie groß die Schaden sind, wenn das Auto an einem Unfall teilgenommen hat - dann ist es ein Unfallauto und das muss angegeben werden. Bei mir war auch Gestellnummer in Polizeiprotokolle aufgenommen. Also beim "Unfallfreiprüfung" wird es nicht durchkommen. Und Versicherungen führen auch eigene Datenbanken; und wenn für das Auto schon mal das Geld für Reparatur ausgezahlt war, dann ist es kein unfallfreies Auto.

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    Honda CR-V 3; Facelift; 2.0 i-VTEC; 6-Gang Schalter; Elegance+; Urban Titanium

  • Im Netz steht vieles dazu, jeder schreibt was anderes (s. weiter unten), wenn man nach manchen Seiten geht, dann ist ja schon eine gebörtelte Kotflügelradkante ein Unfalschaden :D


    Nicht Unfallfrei, oder Unfallwagen sind wohl auch zwei verschiedene Sachen ;)


    Ich kenne das so, wenn ich z.B. ein Auto im Autohaus "in Zahlung" abgegeben habe, dann fragen die ja auch als erstes Unfall gehabt? Ja? nein?
    Sagt man, jaaa... da wurde mal was an der Stoßstange gespachtelt und lackiert, dann sagen die, das ist kein Unfallwagen. Wenn man den aber sagt, da wurde was am Blech gemacht, dann läuten bei den sofort die Alarmglocken.
    Deswegen weiß man nie so richtig, wie man sowas handhaben soll???
    Wenn ich bis jetzt auch Autos privat verkauft habe, habe ich den Käufern alles erzählt, was mit den Autos passiert ist und dann wurde entschieden, wie wir das im Kaufvertrag reinschreiben/vermerken.


    Ich habe ja auch nicht geschrieben, es ist jetzt 100 % kein Unfallwagen beim Themenstarter und ich habe ja geschrieben, informier dich mal.


    https://autoverwertung-blechma…ein-auto-ein-unfallwagen/


    https://www.welt.de/motor/news…n-Experten-antworten.html


    Hier noch ein paar Zitate aus dem Netz:


    Meines Wissens gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen wenn die Reperatur nicht nur durch An- und Abschrauben von Teilen erfolgen konnte. Also wäre beim Tausch eines geschraubten Kotflügel der Wagen noch Unfallfrei und wenn der geschweißt war und getauscht wurde, dann nicht. Lackierung spielt dabei anscheinend keine Rolle.



    Meines wissens hängt das davon ab, wie das Fahrzeug repariert wurde. Waren Schweißarbeiten nötig oder wurde gar was gerichtet, ist es klar ein Unfallwagen. Läßt sich das aber durch das Abschrauben der beschädigten und Anschrauben neuer Teile beheben, so liegt wohl ein Unfall im dem Sinne, daß er angegeben werden müßte. Wie das nun bzgl. Lackierung aussieht, weiß ich nicht. Nachlackierungen kommen ja sowieso mal vor und sind daher kein Unfallkennzeichen.


    Ein verbeulter Kotflügel ist also dann kein Unfall, wenn er abgeschraubt und erstzt werden konnte. War der Kotflügel aber angeschweißt oder wurde er bzw. seine Aufnahme gerichtet, so gilt der Wagen als Unfallauto.


    In jedem Fall würde ich aber mit offenen Karten spielen und den Umfang sowie die fachgerechte Reperatur mit Rechnungen belegen und diese auch dem Käufer vorlegen. Darauf hinweisen muß der Verkäufer auf jeden Fall, ob es dann aber auch den Käufer interessiert, ist immer auch eine Frage des Fahrzeugalters und -preises.

  • Für mich sind das beide Bagatelle Schäden!!
    Kein Grund das Auto deswegen abzustoßen. Ich habe es immer so gemacht, daß ich beim Verkauf oder Inzahlungnahme darauf hingewiesen habe. Das war's .
    Mal ehrlich...sowas passiert tagtäglich! Da dürfte man kein gebrauchtes Auto mehr kaufen.
    Und wenn du dir jetzt einen 4. kaufst... wer sagt, daß nicht ein Tag später das gleiche wieder passiert..kommt dann ein 5er?? :thumbup:

  • So. Jetzt ist so weit alles durch. Auto ist wieder hübsch. Hatte es nach Bekanntenempfehlung bei einem Familienwerkstatt mit eigene Lackiererei reparieren lassen. Na zum reparieren war dort nicht viel (Plasteteile waren gegen neu getauscht). Hat aber wegen Honda-Lieferung bisschen gedauert.
    Gutachter und Anwalt hatten Ihre Arbeit auch top gemacht. Alle sind zufrieden, außer Gegnerversicherung ))) Die hatten insgesamt für den Fall knapp über 6000€ bezahlt.


    P.S.: Wie ist der andere Fall ausgegangen (mit Schaden vorne)? Hast du bei Honda reparieren lassen?

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  • Meiner wurde ebenfalls beim Honda - Vertragshändler repariert; gestern habe ich ihn wieder gegen den Leihwagen (Opel Grandland :S ) eingetauscht.
    Angeblich wurden die auszutauschenden Kunststoff-Teile werksseitig bereits lackiert angeliefert, so dass keine zusätzlichen Lackierarbeiten notwendig waren. Trotzem hat der Spass die gegnerische Versicherung knapp 4.500 Euro gekostet.


    Ich habe die Gelegenheit genutzt, endlich die untere Pieps-Hupe gegen ein vernünftiges Exemplar austauschen zu lassen :) .