Die Lieferzeiten für einen Honda CR-V Hybrid können je nach Ausstattung/Farbe schon recht lang sein (bei mir sind es 6 Monate).
Honda hat die Listenpreise für den CR-V Hybrid nach meiner Bestellung im Februar bereits um 700 Euro erhöht. Normalerweise hat man mit einer solchen Erhöhung ja nichts am Hut, da man VORHER gekauft hat. Als juristischer Laie dachte ich das zumindest.
Die mir bei Vertragsabschluss ausgehändigten "AGB für den Kauf von neuen Kraftfahrzeugen" enthalten aber eine Klausel, die es dem Händler ermöglicht, den Preis nach der Bestellung zu erhöhen.
Auszug:
Preisänderungen sind nur zulässig wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers/Importeur geändert worden ist. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis. Macht der Verkäufer aufgrund einer solchen Änderung einen um 5 % oder mehr erhöhten Preis geltend, so kann der Käufer von diesem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist binnen 2 Wochen ab Mitteilung der Preisänderung zu erklären.
Offenbar ist diese Klausel beim Neuwagenkauf nicht unüblich. Ein Beispiel habe ich gefunden, wo das Problem thematisiert wird, allerdings in einer anderen Preisliga: Preiserhöhung Neuwagen
Da in meiner Bestellung die unverbindliche Lieferzeit direkt mit mehr als 4 Monaten vereinbart wurde, müsste ich den Mehrpreis auch zahlen, wenn früher geliefert wird. Siehe: Zahlungen Neuwagen
Wie sind eure Erfahrungen bei Honda? Hat in der Vergangenheit schon jemand aufgrund einer solche AGB mehr bezahlt?
Vielleicht sind die Honda-Händler ja kulant, niemand ist schließlich verpflichtet, die Klausel anzuwenden.