Preiserhöhung auch nach der Bestellung?

  • Die Lieferzeiten für einen Honda CR-V Hybrid können je nach Ausstattung/Farbe schon recht lang sein (bei mir sind es 6 Monate).


    Honda hat die Listenpreise für den CR-V Hybrid nach meiner Bestellung im Februar bereits um 700 Euro erhöht. Normalerweise hat man mit einer solchen Erhöhung ja nichts am Hut, da man VORHER gekauft hat. Als juristischer Laie dachte ich das zumindest. ?(


    Die mir bei Vertragsabschluss ausgehändigten "AGB für den Kauf von neuen Kraftfahrzeugen" enthalten aber eine Klausel, die es dem Händler ermöglicht, den Preis nach der Bestellung zu erhöhen.


    Auszug:
    Preisänderungen sind nur zulässig wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers/Importeur geändert worden ist. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis. Macht der Verkäufer aufgrund einer solchen Änderung einen um 5 % oder mehr erhöhten Preis geltend, so kann der Käufer von diesem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist binnen 2 Wochen ab Mitteilung der Preisänderung zu erklären.


    Offenbar ist diese Klausel beim Neuwagenkauf nicht unüblich. Ein Beispiel habe ich gefunden, wo das Problem thematisiert wird, allerdings in einer anderen Preisliga: Preiserhöhung Neuwagen



    Da in meiner Bestellung die unverbindliche Lieferzeit direkt mit mehr als 4 Monaten vereinbart wurde, müsste ich den Mehrpreis auch zahlen, wenn früher geliefert wird. :( Siehe: Zahlungen Neuwagen


    Wie sind eure Erfahrungen bei Honda? Hat in der Vergangenheit schon jemand aufgrund einer solche AGB mehr bezahlt?


    Vielleicht sind die Honda-Händler ja kulant, niemand ist schließlich verpflichtet, die Klausel anzuwenden.

  • Das hätte ich besser auch meinen Händler gefragt.


    Aber ehrlich gesagt, an das Thema "Preiserhöhung" habe ich bei der Bestellung nicht gedacht. Wer rechnet auch so kurz nach der Markteinführung vom Hybrid damit, dass die Preise anziehen. Offenbar ist der Wagen begehrt.


    Vielleicht ist die Klausel ja nur standardmäßig in den AGB vorhanden und wird bei Honda (meist) nicht angewendet.
    Das wäre ja prima. So was kommt ja nicht unbedingt gut an. Generell finde ich eine solche Klausel nicht fair. Der Kunde kann ja schließlich nichts für die Wartezeit.

  • Wohl wahr, aber der Verkäufer ist ein Unternehmer (Kaufmann); der Kunde hingegen ist ein Verbraucher (Privatperson).


    Und im Ggs. zu Unternehmern sind Verbraucher durch das Instrument des Verbraucherschutzes privilegiert. :thumbup:


    Wenn dein Händler sich quer stellt, dann mach von deinem außerordentlochen Kndigungsrecht fristgerecht Gebrauch und kauf woanders ein anderes Auto: auch andere Mütter haben schöne Töchter...


    ich habe mal vor längerer Zeit einen BMW gekauft, der erst 3, dann 6 und am Ende 10 (!) Monate Lieferzeit hatte; in desem Zeitraum fanden gleich zwei Preiserhöhungen statt. Als der Händler dann tatsächlich die Chuzpe hatte, mehr Geld zu wollten, drohte ich ihm mit Rücktritt und der Geltendmachung von Schadenersatz - du glaubst nicht, wie schnell das Thema vom Tisch war und er zu Kreuze kroch... :whistling:

    Grüße vom Goldwing
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    ehemals: CR-V 2,2 Ltr. i-DTEC Exe, EZ 04/2014
    schwarz, Leder dunkelgrau, Schaltung, HDD-Navi,
    abnehmbare AHK, Standheizung, Dachspoiler usw,

    verkauft: 09/2022

  • Ach lasst Euch nicht verrückt machen. Ihr müsst das bezahlen was Ihr unterschrieben habt. Nicht weniger und nicht mehr, egal was passiert.
    Zu was habt Ihr einen Kaufvertrag unterschrieben ??
    Bsp. Wenn ein Finanzierungsplan erstellt wurde, und der Betrag um 1000 € steigt, dann ist die Finanzierung geplatzt bzw nichtig.
    Das geht nicht, und ihr habt das Fahrzeug heute für diesen Preis gekauft und nicht morgen wenn der Preis höher ist.
    Und wer den höheren Preis an Euch weiter geben will, der ist ein Betrüger. Denn schließlich ist es ja nicht Eure Schuld wenn die Ware günstiger oder teurer geworden ist :thumbup:

  • Mein Wagen wurde jetzt geliefert. Weil ich das Thema gestarte habe, will ich auch mitteilen, wie es ausgegangen ist.


    Ich habe nach über 5 Monaten Wartezeit den bei der Bestellung ausgehandelten Preis gezahlt und keinen Cent mehr. :D


    Offenbar wird die Preiserhöhungsklausel von den Händlern nicht angewendet. Meiner hat´s nicht gemacht und ich vermute, das ist gängige Praxis.


    Trotzdem würde ich beim nächsten Kauf das Thema bei einer Bestellung ansprechen und das Wörtchen Festpreis irgendwie einfliesen lassen.