Sofern die Nachrüst-Beleuchtungsdinge keine BE haben, erlischt die Fahrzeug-Betriebserlaubnis. Somit besteht im Grundsatz kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Selbst das Abbiegelicht kann hier negativ wirken, welches sogar vereinzelt bei der HU überprüft wird.