Herzlichen Glückwunsch Goldi !
Viel Spass mit dem tollen Auto.
Schreib mal einen Fahrbericht.
Gruß Batte
Herzlichen Glückwunsch Goldi !
Viel Spass mit dem tollen Auto.
Schreib mal einen Fahrbericht.
Gruß Batte
Bei mir hat es zwischen Bestellung und Zulassung fast exakt genau wie bei Goldi 13 Wochen und 2 Tage gedauert. Heute kam der Fahrzeugbrief (das Fahrzeug steht seit vergangenen Samstag beim Händler), ich werde das Fahrzeug also noch heute zulassen und am Freitag abholen. Ich freu mich
Auch dir viel Spass mit dem neuen Fahrzeug
Gruß Batte
Danke Batte!!! Werde einen schreiben, wenn ich ihn ausreichend lange gefahren und entsprechende Erfahrungen gesammelt habe. Bis jetzt fährt er sich gut. Ist ja auch noch nigelnagrlneu.
Bestellt am 10.06. geliefert am 24.06. 1,6 Diesel, Elegance, Navi, Winter in Polished Metall. Papiere 1 Tag später.
Dat ging ja mal flott...
Gruß
Andreas
Hallo zusammen,
meine Bestellung: 31.03.2014 / Lieferung: steht immer noch aus! (geplant war Anfang/Mitte Juni 2014)
Grund: Unwetter im Zentrallager Gent/Belgien
Mein CR-V hat im Zentrallager einen Hagelschaden erlitten und konnte daher bisher noch nicht zugestellt werden - soll sich jedoch nun im Liefervorgang befinden - Ich hoffe er kommt bald.
Und wie verfährt Honda mit den Betroffenen? Gibt es jetzt ein anderes unbeschädigtes Fahrzeug oder ein repariertes und Nachlass?
Und wie verfährt Honda mit den Betroffenen? Gibt es jetzt ein anderes unbeschädigtes Fahrzeug oder ein repariertes und Nachlass?
Vermutlich gibt es ein repariertes ohne Nachlass...
Denn wenn es ordnungsgemäß repariert ist (Smartrepair; sog. 'Drücken' bzw. 'Ziehen': http://de.wikipedia.org/wiki/Smart_Repair) bleibt keine sichtbare Delle und eine Wertminderung liegt nicht vor, da der Neuzustand wieder hergestellt ist.
Wir hatten vor Jahren das Pech bei unserem letzten Auto 3 Tage nach Übergabe einen massiven Hagelschaden mit über 200 Dellen zu erleiden - die Teilkasko zahlte alles (abzgl. SB) und die Reparatur hätte fast 5000 Euro gekostet - fast alles Arbeitszeitkosten für Demontage von Innenteilen, 'Drücken' und 'Ziehen'...
Aber eine Wertminderung akzeptierte die Versicherung nicht und unser Anwalt erklärte uns, dass dies so Rechtens sei.
...ausgeliefert wird ein repariertes Fahrzeug (mein bestelltes)...
Wenn der Wagen da ist, kann ich mir diesen anschauen und dann entscheiden, ob ich diesen + einen Preisvorteil annehme (2500€) - oder ob ich nochmal eine Neubestellung durchführe.
Ich warte und hoffe er kommt bald!
Ich will Dir wirklich keine Angst machen, aber mit Annahme des Preisvorteils für den reparierten Wagen verzichtest Du explizit auf alle Rechte auf Schadenersatz wegen eventueller Folgeschäden oder verdeckten Restschäden, die auf Grund der reparierten Hagelschäden eintreten können (sog. Minderung nach §§ 437 Ziffer 2, Alt. 2 iVm. § 441 BGB) - überleg Dir das gut! Es werden sehr viele Teile der Innenverkleidungen und praktisch der komplette Dachhimmels abgenommen, damit der 'Beulendoktor' beikommen kann und wer garantiert Dir, dass sie alle wieder ordnungsgemäß installiert werden?
Verlasse Dich nicht darauf, wenn sie Dir erzählen, es sei 'nur die Motorhaube' vom Hagel betroffen gewesen: Du kannst es nicht kontrollieren und wenn es säter Folgeschäden geben sollte, werden sie bestreiten, das gesagt zu haben.
Bei mir war nicht mal die als Zubehör bestellte und werksseitig (= in Belgien!) montierte AHK richtig befestigt - alle 3 Schrauben der E-Dose waren locker (richtig locker: man konnte die Schrauben und Muttern mit den Fingern bewegen!) und ich hätte sie verloren, wenn ich es nicht beim ersten Einstecken bemerkt hätte. Wie gut werden diese 'Spezialisten' dann erst bei richtig komplizierten Arbeiten wohl sein???
Wenn und falls Du es Dir leisten kannst, noch einige Monate zu warten und Du nicht auf 2.500 € angewiesen bist, empfehle ich Dir dringend, einen neuen CR-V zu ordern, denn solche Mangelfolgeschäden (Undichtigkeiten an der Dachantenne, vergessene Kabelverbindungen am Curtain-Airbag, nicht richtig festgeschraubte/festgeclipste Teile, die Geräusche erzeugen, vergessenes Werkzeug, das in den Tiefen der B- oder C-Säule klappert, Lack, der sich beim Dampfstrahlen ablöst, weil er überdehnt wurde - alles schon dagewesen!) treten sehr oft erst später ein und sind - wegen der Minderung - dann nicht von der Garantie gedeckt, selbst wenn sie nicht verjährt sein sollten! Du hast diesbezüglich dann keine Rechte oder musst sie Dir - mit zweifelhaftem Erfolg - mühselig und teuer vor Gericht zu erstreiten versuchen. Auch wenn Dein Händler Dir das Gegenteil erzählt - verlasse Dich nicht darauf, es sei denn, Du bekommst insofern schriftliche Garantie- oder Haftungszusagen ohne versteckte Exitklauseln - aber darauf wir sich der Händler nicht einlassen wollen und sich hinter dem Importeur verstecken.
Und Du musst, wenn Du den Wagen mal verkaufen willst, den Hagelschaden samt der erhaltenen Wertminderung natürlich angeben - sonst machst Du Dich der arglistigen Täuschung (§§ 123, 124 BGB) schuldig und der Kauf ist, wenn der Käufer ihn anficht, ungültig. Wahrscheinlich wird der Schaden in Deinem Kaufvertrag oder auf Deiner Kaufrechnung sowieso erwähnt. Wenn Du den CR-V 10 Jahre halten willst macht das wenig bis nix aus, aber bei Verkauf nach 3 oder 5 Jahren, spielt das schon eine deutliche kaufpreismindernde Rolle - erfahrungsgemäß so um die zweitausend Euro...
Letztlich besteht die Gefahr, dass Du eine Katze im Sack erwirbst - mehrfach drüber schlafen!!!