msbot
Ich kann mir nicht vorstellen das der Tüv das Auto wegen illegaler Beleuchtung stilllegt. Aber bei einer Polizeikontrolle kann durchaus die Weiterfahrt verboten werden, vor allem wenn die Weiterfahrt im Dunkeln erfolgt. Und hier in Deutschland achtet die Polizei sehr wohl darauf; Stichwort Poserkontrolle. Die Autoposer sind nämlich nicht selten mit illegalen Leuchtmitteln unterwegs.
Wenn die Betriebserlaubnis erlischt.
Bedeutet = Stilllegung vom Fahrzeug.
Da die unerlaubte Änderung am Fahrzeug nicht nachträglich für das Fahrzeug beantragt und behördlich genehmigt wurde.
Selbst bei Nutzung von nicht vom Fahrzeughersteller mit dem Neufahrzeug ausgelieferten Alu Felgen musst du die Papiere über die Zulassung der Felgen im Fahrzeug mitführen um zu belegen das diese mal geprüft und zugelassen wurden. = ABE für Sonderräder.