Das fuchsige ist ja, dass die 130% Regelung nur geht, wenn ich selbst den Wagen für min. 6 Monate weiter betreibe, so lese ich das jedenfalls.
Wenn die Versicherung die Instandsetzung und Wertminderung berappt, liegen die ja höher als der Wiederbeschaffungswert.
Der Widerbeschaffungswert ist explizit incl. MwSt angegeben mit der Begründung, dass entsprechende Fahrzeuge über einen ordentlichen Händler bezogen werden.
Was mich im Moment interressiert ist, wie ich morgen mit dem Hondamann in Verhandlung trete.
Wenn ich ihm das Wrack für die 7500 abtrete, was hab ich dann noch im Portemmonaie? Nach meinem Verständnis müßte die Versicherung Wiederbeschaffung - Restwert zahlen, in dem Fall incl. Steuer.
Oder eben die Reparatursumme, was in dem Fall sogar Gewinn bedeuten würde. Rechnen die Netto dann natürlich nicht.
Mit welchen Nachlässen soll ich rechnen? Listenpreis liegt jetzt bei etwa 36000€ in identischer Ausstattung.