Baut doch jeder ein was er für richtig haltet, aber meggert hinterher net rum, wenns ärger gibbet.
Da wir hier nun mal in Deutschland rumgurken, mit Aussnahme unserer geschätzten User aus Östereich und der Schweiz, sollte ein sachlicher Hinweis auf die Zulässigkeit der ausgetauschten Teile wohl erlaubt sein.
Viele glauben, was man legal im Handel oder Internet kaufen kann, ist auch legal in der StVZO zu betreiben...
Weit gefehlt!!!
LED Rückfahrleuchten umrüsten, welcher Sockel
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falls es probleme geben sollte, die originalbirnen sind im kofferraum und können jederzeit bei einer kontrolle ausgetauscht werden, also sollte es passen.....
sehe ich auch so. Falls ich damit irgendwann Probleme haben soll, werde ich natürlich berichten.
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Da wir hier nun mal in Deutschland rumgurken, mit Aussnahme unserer geschätzten User aus Östereich und der Schweiz, sollte ein sachlicher Hinweis auf die Zulässigkeit der ausgetauschten Teile wohl erlaubt sein.
Finde ich toll, dass einer weiss, was er schreibt
Ist ernst gemeint von mir
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Es geht hier doch um Rückfahrscheinwerfer, die sind doch nur beim Rückwärtsfahren an. Das kann aus meiner Sicht die Verkehrssicherheit nicht beeinflussen.
Ich finde die übrigens im Original sehr hell beim CR-V, und das Bild im i-mid ist auch sehr hell, da sehe ich keinen Grund zur Veränderung.
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und das Bild im i-mid ist auch sehr hell, da sehe ich keinen Grund zur Veränderung.
Wobei ich sagen muss, dass die Kamera im 2.2l für meinen Geschmack die Auflösung besser und das Bild heller war, als die vom Facelift
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Ich sag das nicht gerne, aber IMHO ist der Facelift in mancher Hinsicht das schlechtere Auto: es wurde einiges verschlimmbessert und leider auch an den falschen Stellen gespart!
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Z.b hat der neue exe keine bi Xenon scheinwerfer mehr
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hat ja nichts mit den led-rückfahrlichtern zu tun.....aber ja, die xenonlapmen des vfl waren besser von der ausleuchtung, dafür ist beim fl das abbiegelicht led-taghell.
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Wollen wir hier zu machen und in der Laberbereich wechseln?