Danke vielmals; das wird wohl etwas kompliziert.
War auch grad eben in der freien Werkstatt bei uns am Ort und der Chef dort teilte mit, dass auch der Gesetzgeber einen Besuch der freien Werkstatt ausdrücklich zulässt.
Lediglich eine gewisse Kulanz nach Ablauf der Garantiezeiten würde vom Hersteller keinesfalls mehr gewährt; aber an so eine Kulanz glaube ich eh nicht, was sich auch in diesem Forum so durchwegs eigentlich bestätigt.
Mal sehen wie ich das künftig mache, tendiere aber fast doch fast zur weiter entfernten Vertragswerkstatt solange die Garantien noch Bestand haben.
Blöd nur, wenn mein Service-Intervallsystem mich dann ein paar mal hintereinander in die Werkstatt zwingt.
Habe ja noch etwas Zeit zum überlegen.
Ist auch das allererste Mal, dass eine Vertragswerkstatt ihre Pforten auf Grund Finanzmangel schließt.
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Muss mich jetzt mal selbst zitieren, aber sonst ist der Zusammenhang mit Garantie und künftiger Besuch einer freien Werkstatt kaum erkennbar.
Die Allianz-Versicherung, bei der ich vor 3 Jahren die Anschlussgarantie über den HH abgeschlossen hatte, hat sich auf meine Anfrage hin gemeldet.
Der Besuch der freien Werkstatt ist in der Anschlussgarantie überhaupt kein Problem; lediglich könnte man Kulanzansprüche (die man ja eigentlich gar nicht besitzt) dann verlieren.
Auch die freie Werkstatt kann die von der Anschlussgarantie abgedeckten Dinge nach vorheriger Genehmigung der Allianz jederzeit durchführen.
Gilt aber wohl nicht für die Werksgarantie; heißt für mich - der CR-V darf hier an meinem Wohnort zum "Onkel Doktor"; der Jazz muss noch bis Dezember 2019 satte 60 km einfache Strecke fahren für seine Behandlung.
Kläre jetzt noch mit der freien Werkstatt die Einzelheiten wie Fehlerspeicher auslesen bei Bedarf, Service-Intervallanzeige, Reifendruck-Kontrollsystem und alle diese Honda-Feinheiten.
Es sei denn, es taucht doch noch eine Firma in Bamberg auf, die sich auf Honda spezialisiert; das wäre mir am Allerliebsten.
Und da bringe ich natürlich wieder mein Öl mit.