Ob der Ort für die Tagfahrlicht Beleuchtung erlaubt ist oder nicht.
Davon mal ganz abgesehen, glaube ich vor kurzem erst Fotos von einem E-Batterie Auto gesehen zu haben wo an gleicher Stelle - also zwischen den beiden Hauptscheinwerfern - das TFL verbaut ist.
Und auch ein neueres Model von BMW mit der großen Niere welche auf gleiche Weise beleuchtet wurde.
Es gibt ja sehr genaue Vorgaben für die Fahrzeughersteller für die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug. Da ist definiert in welchem Abstand die Scheinwerfer von der Fahrzeugmitte mindestens haben müssen, etc.
Ob das in Dokumenten von Flensburg zu finden ist - keine Ahnung.
Ich glaube auch nicht das jeder Streifenpolizist derart umfassend informiert sein wird um alles und das auch noch ganz konkret zu kennen was erlaubt ist oder auch nicht.
Sicherlich hilft es wenn man sich selbst informiert und es auch belegen könnte. Außerdem "der klügere gibt nach" und zieht im Streitfall die Sicherung.