T10.jpg Es geht wohl bei dem Verbot darum, das Abstrahlwinkel, Lichtleistung und dieses ganze Parameter-Zeugs für in Deutschland zugelassene Kfz genormt sein muss und dieses bei LED-Birnen im Gegensatz zu kompletten Lichteinheiten für einen Sachverständigen nicht mehr kontrollierbar ist. Die schimpfen schon wenn eine LED in der Fassung um 180 Grad verdreht werden kann und schief abstrahlt.
Zur Länge muss dann auch unbedingt der Durchmesser des Leuchtkörpers und Sockelbreite passen, 12 V beachten ist selbstverständlich.
Ja es wäre toll, wenn du mal berichten kannst, wie es "funzt".