Beiträge von Matahalii

    also falls du die kiste verkaufst, erhälst du zunächst KEINE steuer!!!
    erst nachdem du einen kaufvertrag und anmeldung des neuen wagens erbringst und dort die mehrwertsteuer enthalten ist (also nix von privat!!), erhälst du die steuer aus dem alten fahrzeug erstattet.
    kann sich aber ziehen.

    Danke! Die Erklärung hilft mir weiter. Alle in meinem Umfeld meinten da was zu wissen, natürlich keiner genau...
    Natürlich werde ich den Anwalt noch mal genau nach fragen, aber das Gutachten kam gestern Abend und der hatte schon zu.
    Gleichzeitig drängt der HH, der das Wrack aufkaufen will bevor die Versicherung ein besseres Angebot abgibt.
    Natürlich kann es sein, dass die Holländer da nochmal anders abrechnen.. Das kann mir wenn ich Pech habe nicht mal der Anwalt verlässlich sagen, wenn er nicht so oft mit Niederländern zu Tun hat.

    Das fuchsige ist ja, dass die 130% Regelung nur geht, wenn ich selbst den Wagen für min. 6 Monate weiter betreibe, so lese ich das jedenfalls.
    Wenn die Versicherung die Instandsetzung und Wertminderung berappt, liegen die ja höher als der Wiederbeschaffungswert.
    Der Widerbeschaffungswert ist explizit incl. MwSt angegeben mit der Begründung, dass entsprechende Fahrzeuge über einen ordentlichen Händler bezogen werden.


    Was mich im Moment interressiert ist, wie ich morgen mit dem Hondamann in Verhandlung trete.
    Wenn ich ihm das Wrack für die 7500 abtrete, was hab ich dann noch im Portemmonaie? Nach meinem Verständnis müßte die Versicherung Wiederbeschaffung - Restwert zahlen, in dem Fall incl. Steuer.
    Oder eben die Reparatursumme, was in dem Fall sogar Gewinn bedeuten würde. Rechnen die Netto dann natürlich nicht.
    Mit welchen Nachlässen soll ich rechnen? Listenpreis liegt jetzt bei etwa 36000€ in identischer Ausstattung.

    So Gutachten ist da.
    Eckpunkte:
    Kein Totalschaden -> Opfergrenze!
    Reparaturkosten: 24059 € incl. Steuer
    Merkantile Wertminderung: 4050 €
    Wiederbeschaffungswert: 26500 € (regelbesteuert)
    Restwert: 7500 €


    Gesetzt den Fall ich lass ihn nicht reparieren, bekomme ich dann den vollen Posten Reparaturkosten (mit oder ohne Steuer?)
    Wertminderung bekomme ich wohl dann nicht, ist ja klar.
    Oder wird das dann wie ein Totalschaden berechnet: Wiederbeschaffungswert - Restwert ?


    Was bedeutet das, wenn ich der Honda-Werkstatt die Versicherungsansprüche überschreibe?

    Ja klar, dann einfach nen anderen Befestigungsstz passend für ohne Reling mitbestellen. Kannst du dir bei den Dachgepäckträgerfirmen konfigurieren. Die Positionen der Bars sind dann weiter vorne, was eher ein Vorteil ist.

    Es zieht sich... Boahr...
    Vom Zentralruf der Autoversicherer bekommen wir täglich eine Email, dass die Halter und Versicherungen noch nicht ermittelt wurden.
    Am Montag hat mir die NL-Polizei ein Aktenzeichen gegeben, über das der Anwalt Akteneinsicht anfordert, hier ist auch noch nichts passiert.
    Am Unfallort wie es in D üblich ist, Namen, Adressen, Versicherungen auszutauschen wurde von einer Gegnerin verweigert, die andere wurde mit Krankenwagen weggefahren, hier also nicht möglich.
    Der Anwalt riet mir nun, zuerst über die Kasko abzuwickeln, die hat dann den längeren Atem, sich das Geld zurückzuholen. Eigenanteil und Hochstufung müßten wir erstmal in Kauf nehmen, würden bei einer Übernahme der gegn. Versicherung aber wieder erstattet.


    Gutachten ist auch noch nicht da, ich hoffe aber, das heute noch zu erhalten.

    Es waren ja 2 Niederländer in den Niederlanden. Deshalb gilt auf jeden Fall niederländisches Recht in allen Belangen. Laut Auskunft des Anwalts sind die Regelungen bezüglich Ersatzfahrzeug deutlich anders. Etwaiiges Schmerzensgeld wird auch anders gehandhabt, was uns zum Glück egal sein kann.
    Aufgrund der Lage haben wir (natürlich) einen Anwalt hinzugezogen.


    Meine Firma hat mir für im Moment noch unbestimmte Zeit einen ungenutzten Firmenwagen zur Verfügung gestellt, insofern ist da kein Druck.


    Der Gutachter hat nun die undankbare Aufgabe, die Schäden auch noch aufzuteilen.


    Ich weis, dass der Wagen auf einer Richtbank vom Fachmann ordnungsgemäß wieder repariert werden kann, sonst wär es logischer Weise ein technischer Totalschaden.
    Wegen dieser angeblich ungünstig plazierten und zudem unglücklich verbogenen Achsaufnahme hat der Werkstattmeister allerdings wirklich Sorgen. Sagt er.


    Wir, besonders meine Frau, haben aber schon ein doofes Gefühl einen Quasi-Neuwagen der überspitzt gesagt zusammengeflickt ist zu fahren.
    Wir haben uns im August letzten Jahres entschieden, genau diesen Wagen mit der Ausstattung und Sonderausstattung zu bestellen und 9 Monate Wartezeit in Kauf zu nehmen. Wir sind bereit für einen Austauschwagen Kompromisse in Kauf zu nehmen, es soll aber nicht ein ganz anderes Fahrzeug sein. Unsere Kombination ist blöderweise unter den Tageszulassungen echt selten, wenn nicht unmöglich zu finden. AHK und Spoiler mal außen vor, ist ja problemlos nachrüstbar.
    Falls wir den Firmenwagen weiter nutzen dürfen, ist es nicht so ein Problem, den Traumwagen ohne Kompromisse neu zu bestellen. Sicher ärgerlich die erneute Wartezeit aber vielleicht besser, als nachher ein Auto zu haben, das man so eigentlich nicht wollte. Sicher werden wir dem Verkäufer noch mal Druck machen, einen passenden Wagen zu finden. Drohen, woanders zu kaufen, wollen wir aber wenn möglich nicht. Wenn die anderen auch nichts haben ist es eh unnötig.


    Genauere Verhandlungen können wir natürlich erst starten, wenn wir Zahlen haben.

    Ich verstehe das Prinzip. Die können das Geld einsacken und in Eigenarbeit den Wagen günstiger reparieren, wenn Zeit ist. Weis nicht, ob die nicht auf diese Idee gekommen sind oder das gar nicht wollen. Der Werkstattmeister sagte, er hätte Bauchschmerzen, einen Kunden mit so einem reparierten Fahrzeug loszulassen. Ob wegen Sicherheitsbedenken oder Image weis ich nicht. Deren Plan ist, das Wrack aufzukaufen, also in Zahlung zu nehmen und an einen Aufkäufer weiter zu geben um ihn los zu sein.