Es waren ja 2 Niederländer in den Niederlanden. Deshalb gilt auf jeden Fall niederländisches Recht in allen Belangen. Laut Auskunft des Anwalts sind die Regelungen bezüglich Ersatzfahrzeug deutlich anders. Etwaiiges Schmerzensgeld wird auch anders gehandhabt, was uns zum Glück egal sein kann.
Aufgrund der Lage haben wir (natürlich) einen Anwalt hinzugezogen.
Meine Firma hat mir für im Moment noch unbestimmte Zeit einen ungenutzten Firmenwagen zur Verfügung gestellt, insofern ist da kein Druck.
Der Gutachter hat nun die undankbare Aufgabe, die Schäden auch noch aufzuteilen.
Ich weis, dass der Wagen auf einer Richtbank vom Fachmann ordnungsgemäß wieder repariert werden kann, sonst wär es logischer Weise ein technischer Totalschaden.
Wegen dieser angeblich ungünstig plazierten und zudem unglücklich verbogenen Achsaufnahme hat der Werkstattmeister allerdings wirklich Sorgen. Sagt er.
Wir, besonders meine Frau, haben aber schon ein doofes Gefühl einen Quasi-Neuwagen der überspitzt gesagt zusammengeflickt ist zu fahren.
Wir haben uns im August letzten Jahres entschieden, genau diesen Wagen mit der Ausstattung und Sonderausstattung zu bestellen und 9 Monate Wartezeit in Kauf zu nehmen. Wir sind bereit für einen Austauschwagen Kompromisse in Kauf zu nehmen, es soll aber nicht ein ganz anderes Fahrzeug sein. Unsere Kombination ist blöderweise unter den Tageszulassungen echt selten, wenn nicht unmöglich zu finden. AHK und Spoiler mal außen vor, ist ja problemlos nachrüstbar.
Falls wir den Firmenwagen weiter nutzen dürfen, ist es nicht so ein Problem, den Traumwagen ohne Kompromisse neu zu bestellen. Sicher ärgerlich die erneute Wartezeit aber vielleicht besser, als nachher ein Auto zu haben, das man so eigentlich nicht wollte. Sicher werden wir dem Verkäufer noch mal Druck machen, einen passenden Wagen zu finden. Drohen, woanders zu kaufen, wollen wir aber wenn möglich nicht. Wenn die anderen auch nichts haben ist es eh unnötig.
Genauere Verhandlungen können wir natürlich erst starten, wenn wir Zahlen haben.