Ich will Dir wirklich keine Angst machen, aber mit Annahme des Preisvorteils für den reparierten Wagen verzichtest Du explizit auf alle Rechte auf Schadenersatz wegen eventueller Folgeschäden oder verdeckten Restschäden, die auf Grund der reparierten Hagelschäden eintreten können (sog. Minderung nach §§ 437 Ziffer 2, Alt. 2 iVm. § 441 BGB) - überleg Dir das gut! Es werden sehr viele Teile der Innenverkleidungen und praktisch der komplette Dachhimmels abgenommen, damit der 'Beulendoktor' beikommen kann und wer garantiert Dir, dass sie alle wieder ordnungsgemäß installiert werden?
Verlasse Dich nicht darauf, wenn sie Dir erzählen, es sei 'nur die Motorhaube' vom Hagel betroffen gewesen: Du kannst es nicht kontrollieren und wenn es säter Folgeschäden geben sollte, werden sie bestreiten, das gesagt zu haben.
Bei mir war nicht mal die als Zubehör bestellte und werksseitig (= in Belgien!) montierte AHK richtig befestigt - alle 3 Schrauben der E-Dose waren locker (richtig locker: man konnte die Schrauben und Muttern mit den Fingern bewegen!) und ich hätte sie verloren, wenn ich es nicht beim ersten Einstecken bemerkt hätte. Wie gut werden diese 'Spezialisten' dann erst bei richtig komplizierten Arbeiten wohl sein???
Wenn und falls Du es Dir leisten kannst, noch einige Monate zu warten und Du nicht auf 2.500 € angewiesen bist, empfehle ich Dir dringend, einen neuen CR-V zu ordern, denn solche Mangelfolgeschäden (Undichtigkeiten an der Dachantenne, vergessene Kabelverbindungen am Curtain-Airbag, nicht richtig festgeschraubte/festgeclipste Teile, die Geräusche erzeugen, vergessenes Werkzeug, das in den Tiefen der B- oder C-Säule klappert, Lack, der sich beim Dampfstrahlen ablöst, weil er überdehnt wurde - alles schon dagewesen!) treten sehr oft erst später ein und sind - wegen der Minderung - dann nicht von der Garantie gedeckt, selbst wenn sie nicht verjährt sein sollten! Du hast diesbezüglich dann keine Rechte oder musst sie Dir - mit zweifelhaftem Erfolg - mühselig und teuer vor Gericht zu erstreiten versuchen. Auch wenn Dein Händler Dir das Gegenteil erzählt - verlasse Dich nicht darauf, es sei denn, Du bekommst insofern schriftliche Garantie- oder Haftungszusagen ohne versteckte Exitklauseln - aber darauf wir sich der Händler nicht einlassen wollen und sich hinter dem Importeur verstecken.
Und Du musst, wenn Du den Wagen mal verkaufen willst, den Hagelschaden samt der erhaltenen Wertminderung natürlich angeben - sonst machst Du Dich der arglistigen Täuschung (§§ 123, 124 BGB) schuldig und der Kauf ist, wenn der Käufer ihn anficht, ungültig. Wahrscheinlich wird der Schaden in Deinem Kaufvertrag oder auf Deiner Kaufrechnung sowieso erwähnt. Wenn Du den CR-V 10 Jahre halten willst macht das wenig bis nix aus, aber bei Verkauf nach 3 oder 5 Jahren, spielt das schon eine deutliche kaufpreismindernde Rolle - erfahrungsgemäß so um die zweitausend Euro...
Letztlich besteht die Gefahr, dass Du eine Katze im Sack erwirbst - mehrfach drüber schlafen!!!