Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bist Du an dem Unfall schuldlos. Im Raum steht jetzt ein Schaden iHv +/-15000€. Für den beschädigten Wagen wird entsprechend ein Restwert festgestellt. Der HH kann den Wagen zum Restwert ankaufen, Du trittst ihm die Ansprüche an die Versicherung ab. Der HH kann jetzt den Unfallwagen reparieren und die Kosten bei der Versicherung abrufen. Im Gegenzug dazu (das ist nämlich lukrativ) kann er sich ja mal ins Zeug legen für einen passenden Wagen. Einen Pool mit freiem Zugriff gibt's nicht, aber der HH kann bei Händlerkollegen nachfragen und ein passendes Auto übernehmen. Die machen das normalerweise auch. Aber spätestens die Honda Center müssten ihn unterstützen mit der Herausgabe eines passenden Wagens (wenn denn verfügbar). Genauso kann der HH in Frankfurt in der Verwaltung anrufen und nach den Geschäftswagen von Honda D fragen, ob da etwas dabei ist. Die entsprechende Nummer wird er wohl kennen, verkauft Honda D doch öfter mal Geschäftswagen an die HH ... und was in Gent steht ist auch bekannt. Also sollte da doch ein Kompromiss zu finden sein ...
Man kann mit diesem Ansinnen übrigens auch zu einem anderen HH gehen, wenn der sich zu doof anstellt oder einfach unwillig ist ...