Im Netz steht vieles dazu, jeder schreibt was anderes (s. weiter unten), wenn man nach manchen Seiten geht, dann ist ja schon eine gebörtelte Kotflügelradkante ein Unfalschaden
Nicht Unfallfrei, oder Unfallwagen sind wohl auch zwei verschiedene Sachen
Ich kenne das so, wenn ich z.B. ein Auto im Autohaus "in Zahlung" abgegeben habe, dann fragen die ja auch als erstes Unfall gehabt? Ja? nein?
Sagt man, jaaa... da wurde mal was an der Stoßstange gespachtelt und lackiert, dann sagen die, das ist kein Unfallwagen. Wenn man den aber sagt, da wurde was am Blech gemacht, dann läuten bei den sofort die Alarmglocken.
Deswegen weiß man nie so richtig, wie man sowas handhaben soll???
Wenn ich bis jetzt auch Autos privat verkauft habe, habe ich den Käufern alles erzählt, was mit den Autos passiert ist und dann wurde entschieden, wie wir das im Kaufvertrag reinschreiben/vermerken.
Ich habe ja auch nicht geschrieben, es ist jetzt 100 % kein Unfallwagen beim Themenstarter und ich habe ja geschrieben, informier dich mal.
https://autoverwertung-blechma…ein-auto-ein-unfallwagen/
https://www.welt.de/motor/news…n-Experten-antworten.html
Hier noch ein paar Zitate aus dem Netz:
Meines Wissens gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen wenn die Reperatur nicht nur durch An- und Abschrauben von Teilen erfolgen konnte. Also wäre beim Tausch eines geschraubten Kotflügel der Wagen noch Unfallfrei und wenn der geschweißt war und getauscht wurde, dann nicht. Lackierung spielt dabei anscheinend keine Rolle.
Meines wissens hängt das davon ab, wie das Fahrzeug repariert wurde. Waren Schweißarbeiten nötig oder wurde gar was gerichtet, ist es klar ein Unfallwagen. Läßt sich das aber durch das Abschrauben der beschädigten und Anschrauben neuer Teile beheben, so liegt wohl ein Unfall im dem Sinne, daß er angegeben werden müßte. Wie das nun bzgl. Lackierung aussieht, weiß ich nicht. Nachlackierungen kommen ja sowieso mal vor und sind daher kein Unfallkennzeichen.
Ein verbeulter Kotflügel ist also dann kein Unfall, wenn er abgeschraubt und erstzt werden konnte. War der Kotflügel aber angeschweißt oder wurde er bzw. seine Aufnahme gerichtet, so gilt der Wagen als Unfallauto.
In jedem Fall würde ich aber mit offenen Karten spielen und den Umfang sowie die fachgerechte Reperatur mit Rechnungen belegen und diese auch dem Käufer vorlegen. Darauf hinweisen muß der Verkäufer auf jeden Fall, ob es dann aber auch den Käufer interessiert, ist immer auch eine Frage des Fahrzeugalters und -preises.